Haus- und Badeordnung für das Strandbad Spessartblick

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung / Allgemeines

1. Das Strandbad Spessartblick ist eine private Einrichtung der BSD Bäderservice

Deutschland GmbH. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und

Sauberkeit im gesamten Bereich des Strandbads Spessartblick. Der Nutzer soll Ruhe

und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher im

Interesse eines jeden Nutzers. Deshalb ist überall auf gegenseitige Rücksichtnahme

und ausreichende Sicherheit zu achten.

 

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer

verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten

die gesetzlichen Regelungen.

2. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus.

Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer,

die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen

werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des

Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badebetreiber in

diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das

vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die

Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

3. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei

Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (Schulen,

Vereine oder andere Gemeinschaften) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne

dass es einer Aufhebung der Badeordnung bedarf.

4. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von

Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von

Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen

nicht badüblichen Zwecken sind auf dem Gelände (hierzu gehören auch die Flächen

vor dem Eingang und die Parkplätze) nur nach Genehmigung durch den Betreiber

erlaubt.

 

§ 3 Öffnungszeiten, Preise

1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise werden durch Aushang bekanntgegeben

oder sind an der Kasse einsehbar.

2. Der Kartenverkauf und Einlass endet für Schwimmer/innen eine Stunde vor

Betriebsschluss. Die Badezeit endet beim Verlassen des Strandbades, spätestens mit

dem täglichen Betriebsschluss.

3. Die Nutzung des Strandbads kann aus organisatorischen, technischen, sicherheitsund

witterungsbedingten Gründen teilweise oder ganz eingeschränkt werden. Bei

Einschränkung der Nutzung oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb

besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Eintrittsgelder für Einzelund

Dauerkarten.

Die Öffnungszeit kann witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden, ohne dass

daraus Ansprüche gegen den Betreiber abgeleitet werden können. Eine Verkürzung

kann insbesondere erfolgen wenn:

• die Lufttemperatur (Tageshöchstwert) 16 Grad C nicht übersteigt,

• es in den Mittags-/Nachmittagsstunden überwiegend regnet. Das Strandbad wird

dann bereits um 16:00 Uhr geschlossen. Die Entscheidung über die Verlängerung

oder Verkürzung der Öffnungszeit trifft die BSD Bäderservice Deutschland GmbH. Die

Bekanntgabe erfolgt über Aushang im Eingangsbereich vor Ort und auf der

Homepage der BSD Bäderservice Deutschland GmbH.

4. Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote

und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere

Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.

5. Für den Zutritt und die Benutzung sind Eintrittsgelder zu entrichten.

6. Nach Zahlung des Eintrittspreises erhält jeder Benutzer eine Eintrittskarte. Die an der

Kasse erhaltene Eintrittskarte bzw. der beim Erwerb ausgegebene Kassenbon ist bis

zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen dem Badpersonal

vorzuzeigen. Einzel-Eintrittskarten gelten nur am Lösungstag und berechtigen zum

einmaligen Betreten des Strandbades. Sie verlieren ihre Gültigkeit nach Verlassen des

Bades. Saisonkarten gelten nur für die jeweilige Badesaison und sind nicht

übertragbar.

7. Erworbene Eintrittskarten werden nicht erstattet.

8. Verloren gegangene, gestohlene bzw. nicht vollständig genutzte Karten werden nicht

ersetzt bzw. nicht zurückgenommen.

9. Missbräuchlich genutzte Karten werden ohne Entschädigung eingezogen.

 

§ 4 Zutritt

1. Der Besuch des Strandbades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte

Fälle können Einschränkungen geregelt werden. Der Zutritt zum Strandbad ist

ausschließlich durch den Haupteingang/Kassenbereich gestattet.

2. Das Mitbringen von eigenen Surfbrettern ist nicht gestattet.

3. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder

Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des

Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung

nicht zulässig.

4. Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Wertfachschlüssel oder

Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese

am Körper z.B. Armband zu tragen, bei Wegen bei sich zu haben und nicht

unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem

Verlust schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der

vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.

5. Gruppen und Schulklassen dürfen das Bad nur zusammen mit dem verantwortlichen

Aufsichtsführenden betreten.

6. Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer

geeigneten Begleitperson erlaubt.

7. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt

und Aufenthalt im Strandbad nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

Blinde müssen eine Begleitperson mitbringen.

8. Personen, die das Bad ohne vorherige Zustimmung zu gewerblichen oder sonstigen

nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, wird der Zutritt nicht gestattet. Jede Form

der gewerblichen Betätigung im Bad sowie auf dessen Verkehrsflächen und

Außenanlagen (Grundstück), die Erteilung von professionellem (gewerblichem und

nichtgewerblichem) Schwimmunterricht sowie Unterricht für Wassersportarten, ist

nur nach vorheriger Zustimmung der BSD Bäderservice Deutschland GmbH, gestattet.

Zur Durchführung solcher Veranstaltungen ist eine qualifizierte Aufsicht zu benennen.

Der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen insbesondere

• die Erteilung von gewerblichem Schwimmunterricht, Unterricht für Wassersportarten

• Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie für Presse und Fernsehen

• das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Verteilen oder das

Anbringen von Druck- oder sonstigen Werbematerialien.

Bei Zuwiderhandlung kann das Badpersonal die gewerblichen Tätigkeiten bzw. das

professionelle Abhalten von Schwimmunterricht, Unterricht für Wassersportarten,

untersagen. Wird durch nichtprofessionellen Unterricht der Badebetrieb gestört oder

beeinträchtigt, so kann auch dieser im Rahmen des Hausrechts vom Bäderpersonal

untersagt werden.

9. Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:

• die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente etc.)

stehen,

• die Tiere mit sich führen,

• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die

Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), oder offenen Wunden

leiden.

 

§ 5 Verhaltensregeln

1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem

Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln.

Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für

den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß

eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes

Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt

wird.

3. Findet ein Nutzer Bereiche verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies

unverzüglich dem Badpersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder

Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

4. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren

Einwilligung ist nicht gestattet.

5. Der Konsum von Cannabis ist strengstens untersagt, das Strandbad und die

Parkplätze sind eine Cannabis Freie Zone.

6. Nicht gestattet ist:

a) das Mitbringen von Wasserpfeifen (Shishas u.ä.)

b) das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser

c) das Rasieren, Pediküre, Maniküre, Haare färben u.ä.

d) das Mitbringen und der Betrieb sowie die Nutzung von Musikinstrumenten, Ton- oder

Bildwiedergabegeräten und anderen Medien

e) Badegäste durch Lärmen, Singen und Pfeifen, sowie durch sportliche Übungen und

Spiele zu belästigen

f) andere Personen unterzutauchen oder sonstige Gefahrensituationen herbeizuführen,

g) das Fahren von Fahrrädern, Inlinern, Rollern, Rollschuhen und sonstigen fahrbaren

Untersätzen

h) die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume

i) Zelte aufzuschlagen,

j) das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen oder als Lagerfeuer, auch mit

einem Grill oder einem Gefäß wie z.B. Einweggrill, Feuerschale usw..

7. Das Betreten des Bootssteges ist verboten.

8. Der See darf nur nach vorheriger Dusche betreten werden.

9. Der Aufenthalt im Strandbad ist nur in geeigneter Badekleidung gestattet. Die

Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft

die Betriebsleitung.

10. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch

gesteigerte Vorsicht einzustellen.

11. Bei Gewittergefahr und Gewitter sind die Wasserfläche und die Liegewiesen

unverzüglich und unaufgefordert zu verlassen. Der Aufenthalt unter den Bäumen ist

zu unterlassen. Den Anweisungen des Bäderpersonals ist uneingeschränkt Folge zu

leisten.

12. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene

Gefahr. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen,

Schnorchelgeräten, Slacklines) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals

gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

13. Ballspiele und andere sportliche Übungen sind nur auf der ausgewiesen Fläche auf

der hinteren Wiese (Spielwiese) erlaubt.

14. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das

Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt.

15. Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht

mitgebracht werden.

16. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide- und Sanitärbereichs gestattet. Dies gilt

auch für elektrische Zigaretten. Im Außenbereich ist Rücksicht auf Nichtraucher zu

nehmen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten u. ä. freizuhalten.

17. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen

Bestimmungen behandelt.

18. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der

Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die

Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Saisonende werden alle noch verschlossenen

Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als

Fundsache behandelt.

19. Das Betreten der Kassenräume, der Geräteräume, der Aufenthaltsräume des

Personals und sämtlicher Räume, in denen technische Einrichtungen untergebracht

sind, ist den Gästen untersagt.

20. Fahrzeuge und Fahrräder sind außerhalb des Strandbads auf den dafür vorgesehenen

Stellplätzen abzustellen.

§ 6 Haftung

1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für

eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine

Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen

gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche

Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer

regelmäßig vertrauen darf.

2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht

ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus

zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist. Die

Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Park- und

Abstellplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.

3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Strandbad

zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und

Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für

den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach

den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch

Dritte.

4. Das Einbringen von Bekleidung, Geld oder Wertgegenständen in einen durch den

Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach

begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten

Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein

in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines

Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu

verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren

und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) von Wertfachschlüsseln oder Leihsachen

wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf

der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der

gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet,

dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist

als der Pauschalbetrag.

§ 7 Besondere Bestimmungen

Die Wasserfläche des Strandbades Spessartblick ist in verschiedene Bereiche

aufgeteilt.

Nichtschwimmerbereich (Wasseraufsicht)

- Wassertiefe bis 1,35 m –

Bereich innerhalb der rot - weißen Bojenkette. Hier findet Wasseraufsicht statt.

Nichtschwimmer dürfen sich ausschließlich in diesem Bereich aufhalten.

Schwimmhilfen dürfen nur hier verwendet werden.

Schwimmerbereich (Wasseraufsicht)

- Wassertiefe bis 5 m –

Bereich innerhalb der weiß - roten Bojenreihe. Hier findet Wasseraufsicht statt.

- Wassertiefe bis 15 m –

Bereich zwischen der weiß-roten Bojenreihe und der roten Bojenreihe

(Schwimmbadgrenze). Eine zeitnahe Wasserrettung ist hier aufgrund der Wassertiefe

nur unter erschwerten Bedingungen bis fast unmöglich leistbar.

Die Nutzung von Schlauchbooten, Luftmatratzen, SUP’s und anderen aufblasbaren

Großspielgeräten ist nur in diesem Bereich erlaubt.

Das Einbringen von oben aufgeführten Sportgeräten ist nur über die kleine Bucht

erlaubt. (Direkt neben dem SUP-Verleih)

Bei starkem Badebetrieb kann das Aufsichtspersonal die Nutzung einschränken oder

untersagen.

 

Großkrotzenburg, 08.06.24

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.