Haus- und Badeordnung für das Strandbad Spessartblick
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung / Allgemeines
1. Das Strandbad Spessartblick ist eine private Einrichtung der BSD Bäderservice
Deutschland GmbH. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und
Sauberkeit im gesamten Bereich des Strandbads Spessartblick. Der Nutzer soll Ruhe
und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher im
Interesse eines jeden Nutzers. Deshalb ist überall auf gegenseitige Rücksichtnahme
und ausreichende Sicherheit zu achten.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer
verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten
die gesetzlichen Regelungen.
2. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus.
Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer,
die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen
werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des
Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badebetreiber in
diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das
vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die
Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
3. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei
Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (Schulen,
Vereine oder andere Gemeinschaften) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne
dass es einer Aufhebung der Badeordnung bedarf.
4. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von
Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von
Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen
nicht badüblichen Zwecken sind auf dem Gelände (hierzu gehören auch die Flächen
vor dem Eingang und die Parkplätze) nur nach Genehmigung durch den Betreiber
erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise werden durch Aushang bekanntgegeben
oder sind an der Kasse einsehbar.
2. Der Kartenverkauf und Einlass endet für Schwimmer/innen eine Stunde vor
Betriebsschluss. Die Badezeit endet beim Verlassen des Strandbades, spätestens mit
dem täglichen Betriebsschluss.
3. Die Nutzung des Strandbads kann aus organisatorischen, technischen, sicherheitsund
witterungsbedingten Gründen teilweise oder ganz eingeschränkt werden. Bei
Einschränkung der Nutzung oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb
besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Eintrittsgelder für Einzelund
Dauerkarten.
Die Öffnungszeit kann witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden, ohne dass
daraus Ansprüche gegen den Betreiber abgeleitet werden können. Eine Verkürzung
kann insbesondere erfolgen wenn:
• die Lufttemperatur (Tageshöchstwert) 16 Grad C nicht übersteigt,
• es in den Mittags-/Nachmittagsstunden überwiegend regnet. Das Strandbad wird
dann bereits um 16:00 Uhr geschlossen. Die Entscheidung über die Verlängerung
oder Verkürzung der Öffnungszeit trifft die BSD Bäderservice Deutschland GmbH. Die
Bekanntgabe erfolgt über Aushang im Eingangsbereich vor Ort und auf der
Homepage der BSD Bäderservice Deutschland GmbH.
4. Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote
und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere
Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
5. Für den Zutritt und die Benutzung sind Eintrittsgelder zu entrichten.
6. Nach Zahlung des Eintrittspreises erhält jeder Benutzer eine Eintrittskarte. Die an der
Kasse erhaltene Eintrittskarte bzw. der beim Erwerb ausgegebene Kassenbon ist bis
zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen dem Badpersonal
vorzuzeigen. Einzel-Eintrittskarten gelten nur am Lösungstag und berechtigen zum
einmaligen Betreten des Strandbades. Sie verlieren ihre Gültigkeit nach Verlassen des
Bades. Saisonkarten gelten nur für die jeweilige Badesaison und sind nicht
übertragbar.
7. Erworbene Eintrittskarten werden nicht erstattet.
8. Verloren gegangene, gestohlene bzw. nicht vollständig genutzte Karten werden nicht
ersetzt bzw. nicht zurückgenommen.
9. Missbräuchlich genutzte Karten werden ohne Entschädigung eingezogen.
§ 4 Zutritt
1. Der Besuch des Strandbades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte
Fälle können Einschränkungen geregelt werden. Der Zutritt zum Strandbad ist
ausschließlich durch den Haupteingang/Kassenbereich gestattet.
2. Das Mitbringen von eigenen Surfbrettern ist nicht gestattet.
3. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder
Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des
Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung
nicht zulässig.
4. Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Wertfachschlüssel oder
Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese
am Körper z.B. Armband zu tragen, bei Wegen bei sich zu haben und nicht
unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem
Verlust schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der
vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
5. Gruppen und Schulklassen dürfen das Bad nur zusammen mit dem verantwortlichen
Aufsichtsführenden betreten.
6. Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer
geeigneten Begleitperson erlaubt.
7. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt
und Aufenthalt im Strandbad nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Blinde müssen eine Begleitperson mitbringen.
8. Personen, die das Bad ohne vorherige Zustimmung zu gewerblichen oder sonstigen
nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, wird der Zutritt nicht gestattet. Jede Form
der gewerblichen Betätigung im Bad sowie auf dessen Verkehrsflächen und
Außenanlagen (Grundstück), die Erteilung von professionellem (gewerblichem und
nichtgewerblichem) Schwimmunterricht sowie Unterricht für Wassersportarten, ist
nur nach vorheriger Zustimmung der BSD Bäderservice Deutschland GmbH, gestattet.
Zur Durchführung solcher Veranstaltungen ist eine qualifizierte Aufsicht zu benennen.
Der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen insbesondere
• die Erteilung von gewerblichem Schwimmunterricht, Unterricht für Wassersportarten
• Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie für Presse und Fernsehen
• das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Verteilen oder das
Anbringen von Druck- oder sonstigen Werbematerialien.
Bei Zuwiderhandlung kann das Badpersonal die gewerblichen Tätigkeiten bzw. das
professionelle Abhalten von Schwimmunterricht, Unterricht für Wassersportarten,
untersagen. Wird durch nichtprofessionellen Unterricht der Badebetrieb gestört oder
beeinträchtigt, so kann auch dieser im Rahmen des Hausrechts vom Bäderpersonal
untersagt werden.
9. Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:
• die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente etc.)
stehen,
• die Tiere mit sich führen,
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), oder offenen Wunden
leiden.
§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem
Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln.
Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für
den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß
eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes
Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt
wird.
3. Findet ein Nutzer Bereiche verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies
unverzüglich dem Badpersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder
Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
4. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren
Einwilligung ist nicht gestattet.
5. Der Konsum von Cannabis ist strengstens untersagt, das Strandbad und die
Parkplätze sind eine Cannabis Freie Zone.
6. Nicht gestattet ist:
a) das Mitbringen von Wasserpfeifen (Shishas u.ä.)
b) das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser
c) das Rasieren, Pediküre, Maniküre, Haare färben u.ä.
d) das Mitbringen und der Betrieb sowie die Nutzung von Musikinstrumenten, Ton- oder
Bildwiedergabegeräten und anderen Medien
e) Badegäste durch Lärmen, Singen und Pfeifen, sowie durch sportliche Übungen und
Spiele zu belästigen
f) andere Personen unterzutauchen oder sonstige Gefahrensituationen herbeizuführen,
g) das Fahren von Fahrrädern, Inlinern, Rollern, Rollschuhen und sonstigen fahrbaren
Untersätzen
h) die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume
i) Zelte aufzuschlagen,
j) das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen oder als Lagerfeuer, auch mit
einem Grill oder einem Gefäß wie z.B. Einweggrill, Feuerschale usw..
7. Das Betreten des Bootssteges ist verboten.
8. Der See darf nur nach vorheriger Dusche betreten werden.
9. Der Aufenthalt im Strandbad ist nur in geeigneter Badekleidung gestattet. Die
Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft
die Betriebsleitung.
10. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch
gesteigerte Vorsicht einzustellen.
11. Bei Gewittergefahr und Gewitter sind die Wasserfläche und die Liegewiesen
unverzüglich und unaufgefordert zu verlassen. Der Aufenthalt unter den Bäumen ist
zu unterlassen. Den Anweisungen des Bäderpersonals ist uneingeschränkt Folge zu
leisten.
12. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen,
Schnorchelgeräten, Slacklines) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals
gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
13. Ballspiele und andere sportliche Übungen sind nur auf der ausgewiesen Fläche auf
der hinteren Wiese (Spielwiese) erlaubt.
14. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das
Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt.
15. Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht
mitgebracht werden.
16. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide- und Sanitärbereichs gestattet. Dies gilt
auch für elektrische Zigaretten. Im Außenbereich ist Rücksicht auf Nichtraucher zu
nehmen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten u. ä. freizuhalten.
17. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen
Bestimmungen behandelt.
18. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der
Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die
Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Saisonende werden alle noch verschlossenen
Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als
Fundsache behandelt.
19. Das Betreten der Kassenräume, der Geräteräume, der Aufenthaltsräume des
Personals und sämtlicher Räume, in denen technische Einrichtungen untergebracht
sind, ist den Gästen untersagt.
20. Fahrzeuge und Fahrräder sind außerhalb des Strandbads auf den dafür vorgesehenen
Stellplätzen abzustellen.
§ 6 Haftung
1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für
eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine
Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer
regelmäßig vertrauen darf.
2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht
ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus
zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist. Die
Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Park- und
Abstellplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Strandbad
zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und
Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für
den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach
den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch
Dritte.
4. Das Einbringen von Bekleidung, Geld oder Wertgegenständen in einen durch den
Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach
begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten
Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein
in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines
Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu
verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren
und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) von Wertfachschlüsseln oder Leihsachen
wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf
der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der
gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet,
dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist
als der Pauschalbetrag.
§ 7 Besondere Bestimmungen
Die Wasserfläche des Strandbades Spessartblick ist in verschiedene Bereiche
aufgeteilt.
Nichtschwimmerbereich (Wasseraufsicht)
- Wassertiefe bis 1,35 m –
Bereich innerhalb der rot - weißen Bojenkette. Hier findet Wasseraufsicht statt.
Nichtschwimmer dürfen sich ausschließlich in diesem Bereich aufhalten.
Schwimmhilfen dürfen nur hier verwendet werden.
Schwimmerbereich (Wasseraufsicht)
- Wassertiefe bis 5 m –
Bereich innerhalb der weiß - roten Bojenreihe. Hier findet Wasseraufsicht statt.
- Wassertiefe bis 15 m –
Bereich zwischen der weiß-roten Bojenreihe und der roten Bojenreihe
(Schwimmbadgrenze). Eine zeitnahe Wasserrettung ist hier aufgrund der Wassertiefe
nur unter erschwerten Bedingungen bis fast unmöglich leistbar.
Die Nutzung von Schlauchbooten, Luftmatratzen, SUP’s und anderen aufblasbaren
Großspielgeräten ist nur in diesem Bereich erlaubt.
Das Einbringen von oben aufgeführten Sportgeräten ist nur über die kleine Bucht
erlaubt. (Direkt neben dem SUP-Verleih)
Bei starkem Badebetrieb kann das Aufsichtspersonal die Nutzung einschränken oder
untersagen.
Großkrotzenburg, 08.06.24
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